Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für IT-Dienstleistungen der Stractiva AG — Fassung 1.0, gültig ab 23.07.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die Zusammenarbeit zwischen der Dienstleisterin (nachfolgend «Stractiva AG») und der Kundin (nachfolgend «Kundin») bei der Erbringung von IT-Dienstleistungen.
1Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Offerten, Verträge und Leistungen von Stractiva AG, soweit im Einzelvertrag nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Abweichende Bedingungen der Kundin gelten nur, wenn Stractiva AG ihnen schriftlich zugestimmt hat.
Bestandteil der Vereinbarung sind in dieser Rangfolge: der Einzelvertrag bzw. die angenommene Offerte, der Auftragsdatenbearbeitungsvertrag (ADV), das Service-Level-Agreement (soweit vereinbart) und diese AGB.
2Leistungen
Art, Umfang und Preis der Leistungen ergeben sich aus der angenommenen Offerte. Massgebend ist der dort beschriebene Leistungsumfang.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen (Zusatzaufwand, Projekte, Beschaffungen) werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Ansätzen verrechnet, nach vorgängiger Absprache mit der Kundin.
Stractiva AG erbringt die Leistungen fachgerecht und mit der branchenüblichen Sorgfalt. Soweit nicht ausdrücklich ein Erfolg geschuldet ist, handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne des Auftragsrechts (Art. 394 ff. OR).
Stractiva AG darf Dritte (Unterakkordanten, Cloud-Anbieter) beiziehen und haftet für deren Leistung wie für eigenes Handeln.
3Mitwirkung der Kundin
Die Kundin stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Lizenzen und Ansprechpersonen rechtzeitig zur Verfügung.
Die Kundin bezeichnet mindestens eine ansprechbare Person mit Entscheidungsbefugnis.
Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung zurückgehen, gehen zulasten der Kundin.
Die Kundin stellt sicher, dass sie über die notwendigen Rechte an den überlassenen Daten, Programmen und Lizenzen verfügt.
4Preise, Abrechnung und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
Wiederkehrende Leistungen werden je nach vereinbarter Abrechnungsart monatlich oder jährlich im Voraus in Rechnung gestellt; einmalige Leistungen nach Erbringung.
Nutzungsabhängige Positionen (z. B. Lizenzen pro Benutzerin oder Benutzer) werden nach der tatsächlichen Anzahl zu Beginn der Abrechnungsperiode verrechnet.
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Nach Ablauf gerät die Kundin ohne Mahnung in Verzug; es gilt ein Verzugszins von 5 % p. a.
Lizenz- und Bezugspreise Dritter (namentlich Microsoft) können sich ändern. Stractiva AG gibt solche Änderungen mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen weiter. Eigene Preise von Stractiva AG werden mit einer Frist von 90 Tagen auf einen Periodenwechsel hin angepasst; die Kundin kann in diesem Fall auf denselben Zeitpunkt kündigen.
5Laufzeit und Kündigung
Die Vereinbarung beginnt am vereinbarten Startdatum und läuft für die in der Offerte genannte Mindestlaufzeit.
Ohne Kündigung verlängert sie sich jeweils um eine weitere Periode derselben Länge.
Die Kündigung ist auf das Ende der laufenden Periode möglich und bedarf der Schriftform (E-Mail genügt); es gilt die in der Offerte vereinbarte Frist.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten, insbesondere bei erheblicher Vertragsverletzung, die trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfrist nicht behoben wird.
Bei Vertragsende unterstützt Stractiva AG die Kundin gegen Aufwandentschädigung bei der geordneten Übergabe an eine Nachfolgerin; Daten der Kundin werden auf Wunsch in einem gängigen Format herausgegeben.
6Verfügbarkeit und Reaktionszeiten
Reaktions- und Servicezeiten richten sich nach dem in der Offerte gewählten Paket bzw. dem vereinbarten Service-Level-Agreement.
Zeiten für geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit ausserhalb der Geschäftszeiten gelegt und vorgängig angekündigt.
Für Verfügbarkeit und Funktion von Leistungen Dritter (namentlich Microsoft-365-Diensten, Internetzugang, Strom) übernimmt Stractiva AG keine Gewähr; hier gelten die Bedingungen der jeweiligen Anbieterin.
7Gewährleistung
Stractiva AG behebt Mängel an den von ihr erbrachten Leistungen innert angemessener Frist unentgeltlich, sofern die Kundin diese unverzüglich nach Entdeckung meldet.
Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel aus unsachgemässer Nutzung, eigenmächtigen Eingriffen der Kundin oder Dritter sowie aus Produkten und Diensten Dritter.
8Haftung
Stractiva AG haftet für Schäden, die sie oder ihre Hilfspersonen absichtlich oder grobfahrlässig verursacht haben, unbeschränkt.
Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung — soweit gesetzlich zulässig — auf den Betrag beschränkt, den die Kundin in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für die betroffene Leistung bezahlt hat.
Die Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust bei fehlender oder unvollständiger Datensicherung sowie Ansprüche Dritter ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, namentlich für Personenschäden, bleiben in jedem Fall vorbehalten.
9Datensicherung
Datensicherungen sind nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich Bestandteil der vereinbarten Leistungen sind; Umfang, Aufbewahrungsdauer und Wiederherstellungszeiten ergeben sich aus der Offerte.
Die Kundin bleibt für die Prüfung verantwortlich, ob der vereinbarte Sicherungsumfang ihren betrieblichen Anforderungen genügt.
10Datenschutz
Beide Parteien halten die anwendbaren Datenschutzvorschriften ein, namentlich das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und — soweit anwendbar — die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Bearbeitet Stractiva AG Personendaten im Auftrag der Kundin, gilt ergänzend der Auftragsdatenbearbeitungsvertrag (ADV), der integrierender Bestandteil dieser Vereinbarung ist.
Stractiva AG trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der bearbeiteten Daten nach dem aktuellen Stand der Technik.
11Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen, nicht öffentlich bekannten Informationen vertraulich und verwenden sie nur für die Vertragserfüllung.
Diese Pflicht besteht nach Vertragsende während fünf Jahren weiter.
Eine allenfalls separat abgeschlossene Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) bleibt daneben in Kraft.
12Immaterialgüterrechte
Rechte an Software, Werkzeugen, Konzepten und Dokumentationen von Stractiva AG verbleiben bei Stractiva AG. Die Kundin erhält daran ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer der Vereinbarung.
Daten der Kundin bleiben in jedem Fall Eigentum der Kundin.
13Abwerbeverbot
Die Parteien verzichten während der Vertragsdauer und zwölf Monate darüber hinaus darauf, Mitarbeitende der anderen Partei aktiv abzuwerben, die an der Leistungserbringung beteiligt sind.
14Höhere Gewalt
Wird eine Partei durch Umstände ausserhalb ihres Einflussbereichs an der Leistung gehindert (z. B. Naturereignisse, behördliche Anordnungen, grossflächige Netz- oder Stromausfälle), ruhen die betroffenen Pflichten für die Dauer des Ereignisses.
Dauert das Ereignis länger als 60 Tage, kann jede Partei die betroffene Leistung schriftlich beenden.
15Änderungen dieser AGB
Stractiva AG kann diese AGB anpassen. Änderungen werden der Kundin mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt.
Widerspricht die Kundin nicht vor Inkrafttreten schriftlich, gelten die neuen AGB als angenommen. Bei Widerspruch kann jede Partei auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
16Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige ersetzt.
Die Übertragung der Vereinbarung auf Dritte bedarf der Zustimmung der anderen Partei; ausgenommen ist die Übertragung im Rahmen einer Umstrukturierung.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von Stractiva AG.